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Studie zu sexueller Gewalt gegen Frauen

Kooperation mit dem LKA NRW

© Pixabay / PublicDomainPictures

Duisburg, 27. Oktober 2023. Im Rahmen des Kooperationsprojektes des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) und der HSPV NRW zu sexueller Gewalt gegen Frauen, sind weitere Forschungsberichte erschienen. Zwei dieser Berichte entstammen dem Teilprojekt „Polizeiliche Bearbeitung von Sexualdelikten“ (PolBaS), welches durch das Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften (IPK) der HSPV NRW gefördert wurde. Die Berichte umfassen sowohl eine Auswertung von qualitativen Interviews mit Polizeibeamtinnen und –beamten als auch die ermittlungsbezogene quantitative Auswertung von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten.

Die groß angelegte Studie „Sexuelle Gewalt gegen Frauen“ der Kriminalistisch-Kriminologischen Forschungsstelle (KKF) des LKA NRW wurde in Kooperation mit der HSPV NRW und der FH Münster durchgeführt. Untersuchungsgegenstand des Projekts waren Fälle sexueller Gewalt gegen Frauen durch männliche Einzeltäter und Gruppen, bei denen zum Tatzeitpunkt keine oder lediglich eine flüchtige Vorbeziehung zwischen Täter und Opfer gegeben war. Im Fokus standen dabei sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigungen und Vergewaltigungen gemäß § 177 StGB.

Ergebnisse

Die Zusammenschau der qualitativen und quantitativen Projektergebnisse zur polizeilichen Sachbearbeitung zeigt unter anderem, dass…

  • die Sachbearbeitung von Sexualdelikten im Vergleich zu anderen Delikten als besonders wahrgenommen wird. Dies begründet sich sowohl durch die Delikte selbst (zum Beispiel Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen) als auch durch den Umgang mit den Tatbeteiligten, insbesondere mit den Opfern.
  • nicht nur der Opfervernehmung, sondern auch der Sicherung vergänglicher Spuren eine hohe zeitliche Priorität zukommt. Die Opfervernehmung hat dabei – laut qualitativen Interviews und Aktenanalysen – jedoch den höchsten quantitativen und auch inhaltlichen Stellenwert.
  • die Aussichten auf einen Ermittlungserfolg auf Basis von Personalbeweisen höher sind als bei Sachbeweisen (beispielsweise DNA-Analysen). Eine Maßnahme, die sich als verhältnismäßig aussichtsreich erwies, ist die Nahbereichsfahndung. Eher wenig Erfolg versprechend erscheint die Lichtbildvorlage.
  • im Rahmen der Opfervernehmung insbesondere die konkreten Frageinhalte und die Fragetiefe ein gewisses Irritationspotenzial bergen. Für die Opfer ist das Bedürfnis, dass ihnen Glauben geschenkt wird, zentral.
  • Einflüsse der Novellierung des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 in den Interviews nahezu ausschließlich in Zusammenhang mit der Opfervernehmung berichtet werden. Die Gesamtzahl der erfassten Ermittlungsmaßnahmen hat zeitgleich mit der Gesetzesänderung leicht zugenommen. Auf Basis der Aktenlage kann jedoch nicht gesichert geschlossen werden, ob dies ursächlich auf die Strafrechtsänderung zurückzuführen ist.

Veröffentlichungen

Die ausführlichen Berichte zur polizeilichen Sachbearbeitung sind im Internet abrufbar:

Ein Großteil der Berichte des Gesamtprojektes ist ebenfalls fertiggestellt und online verfügbar:

Originalmeldung:
https://www.hspv.nrw.de/nachrichten/artikel/forschungsberichte-sexuelle-gewalt-gegen-frauen

Ansprechperson:
Berit Schlierkamp
HSPV NRW
Dezernat 14.2 – Forschungsförderung
+49 (0)209 1659 – 1244
berit.schlierkamp@hspv.nrw.de

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2023-11-27T11:41:52+01:0027.11.2023|Kategorien: Gesellschaft, Vermischtes|Tags: , |

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