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Alltag von Tagespflegepersonen

KatHO führt Studie zur Situation der Tagespflegepersonen in Deutschland durch.

Studie der KatHO: Aktuelle Herausforderungen im Betreuungsalltag von Tagespflegepersonen (Bild: pexels).

© pexels

Aachen, 26. April 2018. Unter der Leitung von Prof.’in Dr. Silvia Hamacher wurde eine Fragebogenstudie zur Situation der Tagespflegepersonen in Deutschland durchgeführt. Die ersten quantitativen Ergebnisse liegen nun vor.

Zum Hintergrund der Studie

Der größte Teil der frühkindlichen Betreuung findet in Form von institutioneller Betreuung statt. Es wird jedoch ein deutlicher Trend dahingehend erkennbar, dass sich die Kindertagespflege immer mehr zu einer zweiten wichtigen Säule in der frühkindlichen Betreuung entwickelt. Der quantitative Ausbau im Bereich der Kindertagespflege in den letzten Jahren wurde von einer Qualitätsdebatte begleitet, die weiterhin anhält. Die vorliegende Studie greift die Spannungsfelder auf, innerhalb welcher Tagespflegepersonen arbeiten müssen.

Ein Ziel der Studie war es, durch den gewonnenen Einblick die Herausforderungen des Arbeitsalltages in der Kindertagespflege zu benennen und zu überprüfen, inwieweit die vorhandenen Rahmenbedingungen die pädagogische Prozessqualität sowie das Professionsverständnis der Tagespflegepersonen beeinflussen. Bedeutsam ist auch die Betrachtung von selbstentwickelten Strategien der Tagespflegepersonen im Umgang mit den alltäglichen Hürden und den Herausforderungen, die sich aus grundsätzlich heterogenen und damit schwierigen strukturellen Rahmenbedingungen (Finanzierung, Verberuflichung, Anerkennung etc.) ergeben, um mögliche Empfehlungen für Politik und Träger daraus abzuleiten.

Es wurde eine standardisierte Onlinebefragung durchgeführt. Die Beteiligungsrate in der BRD an dieser Onlinebefragung war sehr hoch: 1.123 Tagespflegepersonen nahmen teil.

Ausgewählte Zusammenfassung der Datenlage

1. Strukturellen Arbeitsbedingungen der Tagespflegepersonen

  • Die Vergütung in der Kindertagespflege wird durch zentrale Orientierungspunkte festgelegt, ist jedoch nicht gesetzlich genormt. Die Höhe liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Träger und Kommunen und variiert entsprechend.
  • Die Fortzahlung bei Ausfallzeiten der Tagespflegeperson bzw. des Kindes wird ebenfalls sehr unterschiedlich gehandhabt. Es gibt ein großes Gefälle im Bereich der gewährten Sozialleistungen (z.B. Ausfallleistungen bei Krankheitstagen).
  • Es mangelt an Vertretungsregelungen bei Krankheitsfällen der Tagespflegeperson.
  • Die Tagespflegepersonen müssen grundlegende Modelle für sich entwickeln, um bei Krankheit, Ausfallszeiten oder z.B. auch Schäden in der Wohnung keine allzu großen finanziellen Einbußen zu haben.
  • Ungefähr nur die Hälfte der befragten Tagespflegepersonen erhalten in der Eingewöhnungszeit eines Kindes den vollen Umfang des Honorars der tatsächlich gebuchten Zeiten der Eltern. Alle anderen müssen finanzielle Ausfälle hinnehmen, da das Kind in dieser Phase nicht die gebuchte Zeit vollumfänglich nutzt.
  • Es gibt Versorgungslücken im Bereich der Altersversorgung und der Ertragsausfallsversicherungen.
  • Die mittelbaren Arbeitszeiten (Arbeitszeiten außerhalb der direkten Tätigkeiten mit dem Kind) werden nur bei 2,3 % vergütet.
  • Knapp 40% gaben an, insgesamt 50 Stunden pro Woche (inkl. mittelbarer Arbeitszeit) und mehr zu arbeiten.
  • Die Vergütung ist dem Niedriglohnsektor zuzuordnen.

2. Fachberatungsqualität und die Qualifizierung der Tagespflegepersonen

  • Die Qualifizierungen der Tagespflegepersonen, die diese Tätigkeit zurzeit ausüben, ist quantitativ als gering zu bezeichnen.
  • Die Ergebnisse über Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen und der geringe Teil der pädagogisch vorgebildeten Tagespflegepersonen macht deutlich, dass die Standards für die Kindertagespflege, im Sinne einer zweiten wichtigen Säule der Bildung und Betreuung, eher niedrig sind und somit den steigenden Anforderungen nicht in vollem Umfang gerecht werden können.
  • Es gibt aktuell noch keine verpflichtende Ausbildungsordnung, sondern nur Empfehlungen, die im SGB VIII verankert sind und kommunal unterschiedlich definiert werden. Somit arbeiten auch Tagespflegepersonen (laut dieser Studie circa 10 %) mit einem sehr geringen Ausbildungsniveau von nur 80 Ustd.

Origialmeldung:
https://www.katho-nrw.de/katho-nrw/hochschule/presse-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/artikel/article/

Ansprechpartnerin:
KatHO NRW
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Julia Uehren
+49 (0)221 7757 508
redaktion@katho-nrw.de

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2019-10-21T14:02:48+02:0026.04.2018|Kategorien: Gesellschaft, Gesundheit & Pflege|Tags: |

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